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Für das technische Referendariat können Bewerberinnen oder Bewerber mit einem erfolgreichen Abschluss wissenschaftlich-technischer Studiengänge gemäß Sondervorschriften der Fachgebiete (Dritter Teil) im Rahmen eingestellt werden, sofern dabei das in den Sondervorschriften der Fachgebiete (Dritter Teil) festgelegte Wissensspektrum nachgewiesen wird. Dieser Nachweis ist durch persönlich qualifizierende Prüfungen anhand eines Abschlusszeugnisses sowie ein Diploma Supplement zu erbringen. Die mit diesem Abschluss vorauszusetzende Fähigkeit, selbständig Fachwissen zu beherrschen und methodisch anzuwenden, ist darüber hinaus durch eine das Studium abschließende, qualifizierende Master- oder Diplomarbeit zu belegen.
eines Bachelorstudienganges und eines inhaltlich-fachlich darauf aufbauenden Masterstudiengangs an einer Hochschule und einer Regelstudienzeit von zehn Fachsemestern (einschließlich Praxis- und Prüfungssemester sowie Masterarbeit), oder
eines Diplom-Studienganges an einer Technischen Hochschule, Universität oder einer Gesamthochschule mit einer Mindeststudienzeit von acht Fachsemestern (ohne Zeiten für Praxis- und Prüfungssemester sowie Diplomarbeit)
Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf müssen erfüllt sein.