GenTPflEV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 14 GenTPflEVInkrafttretenVerordnung über die gute fachliche Praxis bei der Erzeugung gentechnisch veränderter Pflanzen § 13Schlussformel Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. § 13Schlussformel