§ 40 GeolDG
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1)
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2)
Gleichzeitig treten das Lagerstättengesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 750-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 22 des Gesetzes vom 10. November 2001 (BGBl. I S. 2992) geändert worden ist, und die Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über die Durchforschung des Reichsgebiets nach nutzbaren Lagerstätten (Lagerstättengesetz) in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 750-1-1, veröffentlichten bereinigten Fassung außer Kraft.
(3)
Das Gesetz wird zum 31. Dezember des Jahres evaluiert, in dem sich dessen Inkrafttreten zum vierten Mal jährt.