GeolLAmtEinglV SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungSachgebietStaatliche Organisation§ 2 GeolLAmtEinglV SLVerordnung über die Eingliederung des Geologischen Landesamtes in das Landesamt für Umweltschutz Vom 27. Juli 1993 § 1§ 3 Leichte SpracheEinfache Sprache BarrierefreiDie Aufgaben des Geologischen Landesamtes werden künftig von dem Landesamt für Umweltschutz wahrgenommen. § 1§ 3