Verordnung über die Eingliederung des Geologischen Landesamtes in das Landesamt für Umweltschutz Vom 27. Juli 1993
Die in Gesetzen und Rechtsverordnungen dem Geologischen Landesamt zugewiesenen Zuständigkeiten gehen mit In-Kraft-Treten dieser Verordnung auf das Landesamt für Umweltschutz über.
§ 3 GeolLAmtEinglV SL
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