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Dieses Gesetz tritt am 1. April 1970 in Kraft. Die Landesregierung berichtet dem Landtag bis zum 1. Juli 2009 zu der Frage, ob dieses Gesetz ganz oder teilweise aufgehoben oder geändert werden soll. § 5 (aufgehoben) § 6 Außerkrafttreten von Rechtsvorschriften Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes werden folgende Vorschriften aufgehoben, soweit sie nicht bereits früher außer Kraft getreten sind:
das Preußische Gerichtskostengesetz vom 25. Juni 1895 (PrGS. NW. S. 99);
das revidierte Gesetz, die in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten zu erhebenden Gerichtssporteln, Stempel- und Nebengebühren betreffend, vom 15. Juni 1864 (LV. Bd. 13 S. 570);
das Lippische Gerichtskostengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1926 (LV. Bd. 29 S. 565), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 22. Januar 1934 (LV. Bd. 32 S. 249);
die 5. Verordnung zur Durchführung der Verordnung des Landespräsidiums vom 14. Oktober 1931 zur Sicherung des Landeshaushalts und der Haushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände (LV. Bd. 31 S. 393) vom 7. Mai 1932, betreffend die Jugendwohlfahrtspflege (LV. Bd. 31 S. 539);
die Verordnung über die Einführung der Reichshaushaltsordnung in der Justizverwaltung vom 20. März 1935 (RGBl. I S. 406).
Sonstige Vorschriften werden aufgehoben, soweit in ihnen in den Verfahren und Angelegenheiten vor den ordentlichen Gerichten und den Gerichten für Arbeitssachen sowie in Justizverwaltungsangelegenheiten und in Angelegenheiten der Arbeitsgerichtsverwaltung Kosten- und Gebührenfreiheit gewährt wird. Die Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen Zum Textanfang
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1972 in Kraft. Die §§ 1 bis 6 treten am Tage nach der Verkündung in Kraft. Zum Textanfang
Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 1982 in Kraft. Die Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen Hinweis Wiederherstellung des Verordnungsranges (Artikel…
Artikel 4 und 5 dieses Gesetzes treten am zweiten Tag nach der Verkündung in Kraft. Zum Textanfang
Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 1. Juli 2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Landesbeamtenversorgungsgesetz vom 16. Mai 2013 (GV. NRW. S.…
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Der Innenminister Hinweis…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.