Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Datenverarbeitung erfolgt im Auftrag der in der Anlage genannten Gerichte oder Staatsanwaltschaften durch die in der Anlage genannten Stellen.
Die Daten des zuständigen Registergerichts werden von den in der Anlage genannten Stellen auch an andere Amtsgerichte zur Einsicht und zur Erteilung von Ausdrucken übermittelt.