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| Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Gerüstbauer/zur Gerüstbauerin | ||||||
| Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Fertigkeiten und Kenntnisse, die unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sind | Zeitliche Richtwerte in Wochen im Ausbildungsjahr | |||
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| 1 | Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Nr. 1) | a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklärenb)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennenc)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennend)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennene)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen | während der gesamten Ausbildung zu vermitteln | |||
| 2 | Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Nr. 2) | a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläuternb)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Angebot, Beschaffung, Fertigung und Verwaltung erklärenc)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennend)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben | ||||
| 3 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Nr. 3) | a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifenb)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwendenc)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleitend)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen | ||||
| 4 | Umweltschutz (§ 4 Nr. 4) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklärenb)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwendenc)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzend)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen | ||||
| 5 | Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Beschaffen und Auswerten von Informationen, Arbeiten im Team (§ 4 Nr. 5) | a)Arbeitsauftrag erfassen und hinsichtlich der Vorgaben prüfenb)Informationen beschaffen, insbesondere Gebrauchsanweisungen, Kataloge, Fachzeitschriften und Fachbücher nutzenc)Arbeitsergebnisse kontrollierend)Bauzeitenpläne lesen und Veränderungen feststellen | 2*) | |||
| e)Arbeitsschritte unter Berücksichtigung konstruktiver, fertigungstechnischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte festlegenf)Bedarf an Arbeitsmaterialien ermitteln, Arbeitsmaterialien zusammenstelleng)Arbeitsfolgen zum Auf-, Um- und Abbau sowie zur Instandhaltung und Lagerung von Gerüsten planen und vorbereiten, ergonomische Gesichtspunkte berücksichtigenh)Informations- und Kommunikationstechniken anwendeni)Einsatz von Arbeitsmitteln unter Beachtung der Vorschriften planen und Sicherungsmaßnahmen anwendenk)Zeitaufwand und personelle Unterstützung abschätzen, Zeitaufwand dokumentierenl)Aufgaben im Team planen und umsetzen, Ergebnisse abstimmen und auswerten | 2*) | |||||
| m)technische Veränderungen im Gerüstbau feststellen und auswertenn)Gespräche situationsgerecht führen, Sachverhalte darstelleno)Möglichkeiten der Konfliktregelung im Team anwendenp)mit den am Bau Beteiligten Abstimmungen treffen | 2*) | |||||
| 6 | Anfertigen und Anwenden von technischen Unterlagen (§ 4 Nr. 6) | a)Skizzen anfertigen, Zeichnungen und Pläne lesen und anwendenb)Normen, Sicherheitsregeln, Merkblätter, Zulassungsbescheide und Arbeitsanweisungen lesen und anwendenc)Material- und Stücklisten erstellen | 2 | |||
| d)Bauzeichnungen und Leistungsverzeichnisse lesen und anwendene)technische Unterlagen lesen und anwenden, insbesondere Stücklisten, Tabellen, Diagramme, Betriebsanleitungen, Handbücher sowie Aufbau- und Verwendungsanleitungen | 2 | |||||
| f)technische Vorgaben unter Berücksichtigung der Bausituation umsetzeng)Verankerungspläne erstellen | 2 | |||||
| 7 | Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen (§ 4 Nr. 7) | a)Arbeitsplatz einrichten, sichern, unterhalten und räumen, ergonomische Gesichtspunkte berücksichtigenb)Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit elektrischem Strom ergreifenc)Gefährdung durch Freileitungen und in Betrieb befindliche Maschinen beachtend)Ver- und Entsorgungsleitungen feststellen und vor Beschädigungen schützene)bei Arbeitsunfällen erste Hilfsmaßnahmen zur Versorgung von verletzten Personen ergreifen, Unfallstelle sichernf)Geräte und Maschinen auf der Baustelle vor Witterungseinflüssen und Beschädigungen schützen sowie vor Diebstahl sicherng)Baustellenabfälle getrennt sammeln, Maßnahmen für den Abtransport ergreifen | 2 | |||
| h)Baustelleneinrichtung und -sicherung mit den am Bau Beteiligten abstimmeni)Bereitstellung von Ver- und Entsorgungseinrichtungen sowie von Unterkünften und sanitären Anlagen veranlassenk)Maßnahmen zum Schutz von Personen auf Baustellen ergreifenl)Verkehrs- und Transportwege auf ihre Eignung beurteilten, Maßnahmen zur Nutzung veranlassen | 2 | |||||
| m)Maßnahmen zum Schutz benachbarter Grundstücke und Bauwerke sowie technischer Einrichtungen ergreifenn)Gefahrstoffe erkennen und Schutzmaßnahmen ergreifen, Lagerung von Gefahrstoffen sicherstelleno)Geräte und Maschinen für den Abtransport vorbereitenp)Verkehrsleiteinrichtungen nach vorgegebenem Verkehrszeichenplan aufstellen und unterhalten | 2 | |||||
| 8 | Bearbeiten von Werkstoffen (§ 4 Nr. 8) | a)Werkstoffe nach Arten und Verwendungszweck unterscheiden, insbesondere künstliche Steine, Betone, Bauhölzer, Stahl und Aluminiumb)Bauteile aus künstlichen Steinen und Beton herstellenc)Holz bearbeiten und Holzverbindungen herstellend)Kunststoffe bearbeiten und verbinden, vorgefertigte Kunststoffteile verwendene)Metalle bearbeiten und verbinden, insbesondere durch Trennen, Bohren, Schleifen und Schrauben | 7 | |||
| f)Profilstahl brennschneiden und heftschweißen | 2 | |||||
| 9 | Handhaben und Instandhalten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen (§ 4 Nr. 9) | a)Werkzeuge, Geräte, Maschinen und technische Einrichtungen auswählen und Bereitstellung veranlassenb)Werkzeuge handhaben | 2 | |||
| c)Geräte und Maschinen auf Dichtigkeit prüfen, Verunreinigung von Böden und Gewässern vermeidend)Geräte, Maschinen und technische Einrichtungen unter Verwendung der Schutzeinrichtungen einsetzene)Werkzeuge, Geräte und Maschinen warten | 5 | |||||
| f)Störungen an Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen erkennen, Störungsbeseitigung veranlassen | 2 | |||||
| 10 | Durchführen von Vermessungsarbeiten (§ 4 Nr. 10) | a)Längen-, Höhen- und Winkelmessungen durchführen, Geraden ausfluchten | 2 | |||
| b)Bauteile und Gerüste einmessenc)Verankerungspunkte einmessen | 2 | |||||
| d)Messgeräte auf Funktion prüfen und lagerne)Messverfahren auswählen, optische und elektronische Messinstrumente justieren und einsetzen | 2 | |||||
| 11 | Warten, Lagern und Transportieren von Gerüstbauteilen (§ 4 Nr. 11) | a)Lager für Gerüstbauteile anlegenb)Gerüstbauteile auf Verwendbarkeit prüfen, nicht verwendbare Teile aussondernc)Gerüstbauteile für den Transport im öffentlichen Straßenverkehr und im Baustellenbereich aufladen und sichernd)Gerüstbauteile abladen, verteilen und lagern | 6 | |||
| e)Korrosionsschutz- und Holzschutzmaßnahmen unter Beachtung der Gefahrenstoffe auswählen und an Gerüstbauteilen durchführenf)Gerüstbauteile instandsetzen und warten | 3 | |||||
| g)Lastenaufnahme- und Anschlagmittel auswählen und einsetzen | 2 | |||||
| h)Transportmittel und -hilfen auf Betriebssicherheit prüfen und einsetzen, insbesondere Gabelstapler, Hubwagen und Hebezeuge | 3 | |||||
| 12 | Beurteilen von Traggründen und Herstellen der Tragfähigkeit (§ 4 Nr. 12) | a)Bodenarten und Bodenklassen unterscheiden und Tragfähigkeit von Böden beurteilen | 2 | |||
| b)Traggründe hinsichtlich der Belastungsfähigkeit durch Inaugenscheinnahme beurteilenc)Unterkonstruktionen herstellen | 3 | |||||
| d)Mängel an Traggründen feststellen und dokumentierene)Herstellen der Tragfähigkeit veranlassen | 2 | |||||
| 13 | Verankern von Gerüsten (§ 4 Nr. 13) | a)Untergründe hinsichtlich der Verankerungsmöglichkeiten prüfen, Mängel am Untergrund feststellen und Verankerungsmittel auswählenb)Verankerungen einbauen, prüfen und ausbauen, insbesondere Dübel und Klammern | 6 | |||
| c)Abspannungen nach Vorgaben herstellen | 2 | |||||
| 14 | Bauen von längen- und flächenorientierten Arbeits- und Schutzgerüsten (§ 4 Nr. 14) | a)Arbeits- und Schutzgerüste nach ihrem Verwendungszweck unterscheidenb)Gerüstbauteile hinsichtlich ihrer Anforderungen auswählen, insbesondere Holz-, Stahl- und Aluminiumgerüstec)Rohrkupplungsgerüste in Regelausführung auf-, um- und abbauend)Systemgerüste in Regelausführung auf-, um- und abbauene)Gerüste bekleidenf)Überbrückungen herstellen | 14 | |||
| g)Leitergerüste auf-, um- und abbauenh)Rohrkupplungsgerüste außerhalb der Regelausführung auf-, um- und abbaueni)Systemgerüste außerhalb der Regelausführung auf-, um- und abbauenk)Schutzwände herstellen | 8 | |||||
| l)Auslegergerüste auf-, um- und abbauen | 2 | |||||
| m)Rohrkupplungsgerüste nach statischen Berechnungen, Zeichnungen und Plänen auf-, um- und abbauenn)Systemgerüste nach statischen Berechnungen, Zeichnungen und Plänen auf-, um- und abbaueno)freigegebene Gerüste auf Arbeitssicherheit kontrollieren und Ergebnisse dokumentieren | 8 | |||||
| 15 | Bauen von Traggerüsten mit Unterkonstruktion einschließlich der Grundschalung (§ 4 Nr. 15) | a)Traggerüstgruppen und -systeme unterscheiden und dem Verwendungszweck zuordnenb)Zeichnungen mit Symbolen für den Traggerüstbau lesen und anwendenc)Traggerüste, für die keine Ausführungsunterlagen erforderlich sind, auf-, um- und abbauend)Rüsttürme auf-, um- und abbauene)Grundschalungen einbauen, ausrichten und ausbauen | 6 | |||
| f)Rüststützen auf-, um- und abbaueng)Rüstbinder und Träger auf-, um- und abbauenh)horizontale und vertikale Aussteifungsverbände ein-, um- und ausbaueni)Traggerüste nach statischen Berechnungen, Zeichnungen und Plänen auf-, um- und abbauenk)Traggerüste absenken, insbesondere mechanisch und hydraulischl)Traggerüste verschieben und verfahren | 10 | |||||
| 16 | Arbeitsplattformen, Arbeitsbühnen und Aufzüge (§ 4 Nr. 16) | a)Arbeitsplattformen nach Bauart und Verwendungszweck auswählenb)Fahrgerüste und fahrbare Arbeitsbühnen auf-, um- und abbauen | 2 | |||
| c)Hubarbeitsbühnen aufstellen und bedienen | 2 | |||||
| d)Anhängepunkte für vertikal und horizontal verfahrbare Arbeitsplattformen und -bühnen nach Vorgaben herstellen und prüfen | 2 | |||||
| e)vertikal und horizontal verfahrbare Arbeitsplattformen und -bühnen auf-, um- und abbauen sowie bedienenf)mastgeführte Kletterarbeitsbühnen auf- und abbauen sowie bedienen und Nutzer einweiseng)Lasten- und Personenaufzüge auf- und abbauen sowie bedienen und Nutzer einweisen | 5 | |||||
| 17 | Bauen von Hängegerüsten (§ 4 Nr. 17) | a)Hängegerüste nach Bauart und Verwendungszweck auswählenb)Aufhängesysteme unterscheiden und montierenc)Hängegerüste in Regelausführung auf-, um- und abbauen | 2 | |||
| d)Hängegerüste nach statischen Berechnungen, Zeichnungen und Plänen auf-, um- und abbauen | 5 | |||||
| 18 | Bauen von Wetterschutzhallen und Einhausungen (§ 4 Nr. 18) | a)Wetterschutzhallen und Einhausungen nach Bauarten und Verwendungszweck auswählen, insbesondere gegen Witterungseinflüsse, Immissionen und Beschädigungenb)Einhausungen nach Vorgaben auf-, um- und abbauen, insbesondere bei umweltbelastenden Arbeiten | 2 | |||
| c)Wetterschutzhallen nach statischen Berechnungen, Zeichnungen und Plänen auf-, um- und abbauen | 5 | |||||
| 19 | Bauen von Gerüsten für besondere Anforderungen (§ 4 Nr. 19) | a)Zugänge und Treppen auf-, um- und abbauen | 3 | |||
| b)Vorschriften für den Bau und Betrieb von Bühnen und Tribünen anwendenc)Verkehrsgerüste, Verkehrswege, Bühnen und Tribünen nach Bauarten und Verwendungszweck unterscheidend)Verkehrsgerüste, Verkehrswege, Bühnen und Tribünen auf-, um- und abbauen, Verkehrssicherheit kontrollieren | 3 | |||||
| 20 | qualitätssichernde Maßnahmen und Berichtswesen (§ 4 Nr. 20) | a)Tagesberichte erstellen | 2*) | |||
| b)Gerüste und Gerüstbaukonstruktionen anhand des Arbeitsauftrages auf Maß, Form, Funktion und Sicherheit prüfenc)Aufmaß anfertigen | 2*) | |||||
| d)Abweichungen von Sollwerten während der Ausführung des Arbeitsauftrages feststellen und Kontrollergebnisse dokumentierene)zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im eigenen Arbeitsbereich beitragen | 2*) | |||||
| *)Im Zusammenhang mit anderen Ausbildungsinhalten zu vermitteln. |
Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Angebot, Beschaffung, Fertigung und Verwaltung erklären
Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
Arbeitsauftrag erfassen und hinsichtlich der Vorgaben prüfen
Informationen beschaffen, insbesondere Gebrauchsanweisungen, Kataloge, Fachzeitschriften und Fachbücher nutzen
Arbeitsergebnisse kontrollieren
Bauzeitenpläne lesen und Veränderungen feststellen
Arbeitsschritte unter Berücksichtigung konstruktiver, fertigungstechnischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte festlegen
Bedarf an Arbeitsmaterialien ermitteln, Arbeitsmaterialien zusammenstellen
Arbeitsfolgen zum Auf-, Um- und Abbau sowie zur Instandhaltung und Lagerung von Gerüsten planen und vorbereiten, ergonomische Gesichtspunkte berücksichtigen
Informations- und Kommunikationstechniken anwenden
Einsatz von Arbeitsmitteln unter Beachtung der Vorschriften planen und Sicherungsmaßnahmen anwenden
Zeitaufwand und personelle Unterstützung abschätzen, Zeitaufwand dokumentieren
Aufgaben im Team planen und umsetzen, Ergebnisse abstimmen und auswerten
technische Veränderungen im Gerüstbau feststellen und auswerten
Gespräche situationsgerecht führen, Sachverhalte darstellen
Möglichkeiten der Konfliktregelung im Team anwenden
mit den am Bau Beteiligten Abstimmungen treffen
Skizzen anfertigen, Zeichnungen und Pläne lesen und anwenden
Normen, Sicherheitsregeln, Merkblätter, Zulassungsbescheide und Arbeitsanweisungen lesen und anwenden
Material- und Stücklisten erstellen
Bauzeichnungen und Leistungsverzeichnisse lesen und anwenden
technische Unterlagen lesen und anwenden, insbesondere Stücklisten, Tabellen, Diagramme, Betriebsanleitungen, Handbücher sowie Aufbau- und Verwendungsanleitungen
technische Vorgaben unter Berücksichtigung der Bausituation umsetzen
Verankerungspläne erstellen
Arbeitsplatz einrichten, sichern, unterhalten und räumen, ergonomische Gesichtspunkte berücksichtigen
Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit elektrischem Strom ergreifen
Gefährdung durch Freileitungen und in Betrieb befindliche Maschinen beachten
Ver- und Entsorgungsleitungen feststellen und vor Beschädigungen schützen
bei Arbeitsunfällen erste Hilfsmaßnahmen zur Versorgung von verletzten Personen ergreifen, Unfallstelle sichern
Geräte und Maschinen auf der Baustelle vor Witterungseinflüssen und Beschädigungen schützen sowie vor Diebstahl sichern
Baustellenabfälle getrennt sammeln, Maßnahmen für den Abtransport ergreifen
Baustelleneinrichtung und -sicherung mit den am Bau Beteiligten abstimmen
Bereitstellung von Ver- und Entsorgungseinrichtungen sowie von Unterkünften und sanitären Anlagen veranlassen
Maßnahmen zum Schutz von Personen auf Baustellen ergreifen
Verkehrs- und Transportwege auf ihre Eignung beurteilten, Maßnahmen zur Nutzung veranlassen
Maßnahmen zum Schutz benachbarter Grundstücke und Bauwerke sowie technischer Einrichtungen ergreifen
Gefahrstoffe erkennen und Schutzmaßnahmen ergreifen, Lagerung von Gefahrstoffen sicherstellen
Geräte und Maschinen für den Abtransport vorbereiten
Verkehrsleiteinrichtungen nach vorgegebenem Verkehrszeichenplan aufstellen und unterhalten
Werkstoffe nach Arten und Verwendungszweck unterscheiden, insbesondere künstliche Steine, Betone, Bauhölzer, Stahl und Aluminium
Bauteile aus künstlichen Steinen und Beton herstellen
Holz bearbeiten und Holzverbindungen herstellen
Kunststoffe bearbeiten und verbinden, vorgefertigte Kunststoffteile verwenden
Metalle bearbeiten und verbinden, insbesondere durch Trennen, Bohren, Schleifen und Schrauben
Profilstahl brennschneiden und heftschweißen
Werkzeuge, Geräte, Maschinen und technische Einrichtungen auswählen und Bereitstellung veranlassen
Werkzeuge handhaben
Geräte und Maschinen auf Dichtigkeit prüfen, Verunreinigung von Böden und Gewässern vermeiden
Geräte, Maschinen und technische Einrichtungen unter Verwendung der Schutzeinrichtungen einsetzen
Werkzeuge, Geräte und Maschinen warten
Störungen an Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen erkennen, Störungsbeseitigung veranlassen
Längen-, Höhen- und Winkelmessungen durchführen, Geraden ausfluchten
Bauteile und Gerüste einmessen
Verankerungspunkte einmessen
Messgeräte auf Funktion prüfen und lagern
Messverfahren auswählen, optische und elektronische Messinstrumente justieren und einsetzen
Lager für Gerüstbauteile anlegen
Gerüstbauteile auf Verwendbarkeit prüfen, nicht verwendbare Teile aussondern
Gerüstbauteile für den Transport im öffentlichen Straßenverkehr und im Baustellenbereich aufladen und sichern
Gerüstbauteile abladen, verteilen und lagern
Korrosionsschutz- und Holzschutzmaßnahmen unter Beachtung der Gefahrenstoffe auswählen und an Gerüstbauteilen durchführen
Gerüstbauteile instandsetzen und warten
Lastenaufnahme- und Anschlagmittel auswählen und einsetzen
Transportmittel und -hilfen auf Betriebssicherheit prüfen und einsetzen, insbesondere Gabelstapler, Hubwagen und Hebezeuge
Bodenarten und Bodenklassen unterscheiden und Tragfähigkeit von Böden beurteilen
Traggründe hinsichtlich der Belastungsfähigkeit durch Inaugenscheinnahme beurteilen
Unterkonstruktionen herstellen
Mängel an Traggründen feststellen und dokumentieren
Herstellen der Tragfähigkeit veranlassen
Untergründe hinsichtlich der Verankerungsmöglichkeiten prüfen, Mängel am Untergrund feststellen und Verankerungsmittel auswählen
Verankerungen einbauen, prüfen und ausbauen, insbesondere Dübel und Klammern
Abspannungen nach Vorgaben herstellen
Arbeits- und Schutzgerüste nach ihrem Verwendungszweck unterscheiden
Gerüstbauteile hinsichtlich ihrer Anforderungen auswählen, insbesondere Holz-, Stahl- und Aluminiumgerüste
Rohrkupplungsgerüste in Regelausführung auf-, um- und abbauen
Systemgerüste in Regelausführung auf-, um- und abbauen
Gerüste bekleiden
Überbrückungen herstellen
Leitergerüste auf-, um- und abbauen
Rohrkupplungsgerüste außerhalb der Regelausführung auf-, um- und abbauen
Systemgerüste außerhalb der Regelausführung auf-, um- und abbauen
Schutzwände herstellen
Auslegergerüste auf-, um- und abbauen
Rohrkupplungsgerüste nach statischen Berechnungen, Zeichnungen und Plänen auf-, um- und abbauen
Systemgerüste nach statischen Berechnungen, Zeichnungen und Plänen auf-, um- und abbauen
freigegebene Gerüste auf Arbeitssicherheit kontrollieren und Ergebnisse dokumentieren
Traggerüstgruppen und -systeme unterscheiden und dem Verwendungszweck zuordnen
Zeichnungen mit Symbolen für den Traggerüstbau lesen und anwenden
Traggerüste, für die keine Ausführungsunterlagen erforderlich sind, auf-, um- und abbauen
Rüsttürme auf-, um- und abbauen
Grundschalungen einbauen, ausrichten und ausbauen
Rüststützen auf-, um- und abbauen
Rüstbinder und Träger auf-, um- und abbauen
horizontale und vertikale Aussteifungsverbände ein-, um- und ausbauen
Traggerüste nach statischen Berechnungen, Zeichnungen und Plänen auf-, um- und abbauen
Traggerüste absenken, insbesondere mechanisch und hydraulisch
Traggerüste verschieben und verfahren
Arbeitsplattformen nach Bauart und Verwendungszweck auswählen
Fahrgerüste und fahrbare Arbeitsbühnen auf-, um- und abbauen
Hubarbeitsbühnen aufstellen und bedienen
Anhängepunkte für vertikal und horizontal verfahrbare Arbeitsplattformen und -bühnen nach Vorgaben herstellen und prüfen
vertikal und horizontal verfahrbare Arbeitsplattformen und -bühnen auf-, um- und abbauen sowie bedienen
mastgeführte Kletterarbeitsbühnen auf- und abbauen sowie bedienen und Nutzer einweisen
Lasten- und Personenaufzüge auf- und abbauen sowie bedienen und Nutzer einweisen
Hängegerüste nach Bauart und Verwendungszweck auswählen
Aufhängesysteme unterscheiden und montieren
Hängegerüste in Regelausführung auf-, um- und abbauen
Hängegerüste nach statischen Berechnungen, Zeichnungen und Plänen auf-, um- und abbauen
Wetterschutzhallen und Einhausungen nach Bauarten und Verwendungszweck auswählen, insbesondere gegen Witterungseinflüsse, Immissionen und Beschädigungen
Einhausungen nach Vorgaben auf-, um- und abbauen, insbesondere bei umweltbelastenden Arbeiten
Wetterschutzhallen nach statischen Berechnungen, Zeichnungen und Plänen auf-, um- und abbauen
Zugänge und Treppen auf-, um- und abbauen
Vorschriften für den Bau und Betrieb von Bühnen und Tribünen anwenden
Verkehrsgerüste, Verkehrswege, Bühnen und Tribünen nach Bauarten und Verwendungszweck unterscheiden
Verkehrsgerüste, Verkehrswege, Bühnen und Tribünen auf-, um- und abbauen, Verkehrssicherheit kontrollieren
Tagesberichte erstellen
Gerüste und Gerüstbaukonstruktionen anhand des Arbeitsauftrages auf Maß, Form, Funktion und Sicherheit prüfen
Aufmaß anfertigen
Abweichungen von Sollwerten während der Ausführung des Arbeitsauftrages feststellen und Kontrollergebnisse dokumentieren
zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im eigenen Arbeitsbereich beitragen
Im Zusammenhang mit anderen Ausbildungsinhalten zu vermitteln.
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