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Im Prüfungsfach "Gerüstsysteme, Gerüstbauteile und bauliche Einzelheiten" können geprüft werden:
Fertigkeiten im Aufbau eines Gerüstes üblicher Bauart gemäß DIN 4420 in der jeweils gültigen Fassung,
Fertigkeiten im Aufbau eines Gerüstes aus Rohren und Kupplungen nach Zeichnung als Gerüst besonderer Bauart gemäß DIN 4420 (Blatt 1) in der jeweils gültigen Fassung,
Fertigkeiten in der Handhabung von Gerüstbauteilen und Verbindungsmitteln, insbesondere von Kupplungen und Trägerklemmen,
Fertigkeiten in der Beurteilung des äußeren Gerätezustandes,
Fertigkeiten in der Handhabung von Ankermitteln, insbesondere das Setzen und Prüfen von Dübeln.
Im Prüfungsfach "Bauausführung und Bauüberwachung" können geprüft werden:
Fertigkeiten in der Abnahme von Gerüsten anhand von Checklisten,
Fertigkeiten in der sachgerechten Durchführung von Änderungen gegenüber Planunterlagen und deren Begründung,
Fertigkeiten in der Bedienung einfacher Vermessungsgeräte,
Fertigkeiten in der Ausführung von Verstrebungen, Seitenschutz und Belag,
Fertigkeiten in der Ausführung von Eckausbildungen und Zugängen zu Arbeitsflächen,
Fertigkeiten in der Ausführung von Lasteinleitungskonstruktionen in Verankerungen.
einen fachpraktischen Teil.
Im Prüfungsfach "Gerüstsysteme und Gerüstbauteile" können geprüft werden:
Prüfung und Freigabe von Gerüstbauleistungen darstellen,
Der Prüfling soll im schriftlichen Teil der Prüfung in den nachfolgend genannten Prüfungsbereichen Arbeits-, Schutz- und Traggerüste, Sonderkonstruktionen und…
Durchführen der Arbeitsvorbereitung, des Aufmaßes und der Abrechnung beim Gerüstbau;
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.