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Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung im Amtsblatt des Saarlandes in Kraft.
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft. Anlage Auf das Saarland entfallen bis 2026 Mittel in Höhe von rd. 35 Mio. Euro: alle Angaben in Mio. Euro 2021 2022 2023 2024 2025 2026 Anteil des Saarlandes nach Finanzausgleich 2,30 4,00 5,69 6,79 7,88 8,40 90 % „untere Gesundheitsbehörden“ 2,07 3,6 5,12 6,11 7,09 7,56 10 % Land (Gesundheitsministerium) 0,23 0,40 0,57 0,68 0,79 0,84 Hinweis: Bei der als Anlage aufgeführten Tabelle handelt es sich um eine Berechnung des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit mit Stand zum 14. Februar 2022. Änderungen aufgrund des jährlich festzulegenden Umsatzsteuerverteilungssatzes sind gemäß § 2 Absatz 1 möglich.