Verordnung über die Zuständigkeit für die Erteilung von Bescheinigungen gemäß§ 4 Nr. 20 Buchstabe a) und Nr. 21 Buchstabe b) des Umsatzsteuergesetzes (Mehrwertsteuer) Vom 24. November 1970
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt des Saarlandes in Kraft.
§ 3 UStG§ 4ZustV SL
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