Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen und Geprüfte Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2012 in Kraft.
§ 12 GesWFachwPrV
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