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Jede Prüfungsleistung ist nach Maßgabe der Anlage 1 mit Punkten zu bewerten.
Die beiden Aufgabenstellungen im schriftlichen Prüfungsteil nach § 3 Absatz 3 sind einzeln zu bewerten. Aus den Bewertungen der Aufgabenstellungen ist das arithmetische Mittel als Ergebnis der schriftlichen Prüfung zu berechnen.
Im mündlichen Prüfungsteil sind als Prüfungsleistungen zu bewerten: Aus den Bewertungen der Präsentation und des Fachgesprächs wird als zusammengefasste Bewertung das gewichtete arithmetische Mittel berechnet. Dabei sind die Bewertungen wie folgt zu gewichten:
die Präsentation sowie
das Fachgespräch.
die Bewertung des Fachgesprächs mit zwei Dritteln,
die Bewertung der Präsentation mit einem Drittel.
die Bewertung der Präsentation mit einem Drittel.
die Bewertung der Präsentation mit einem Drittel und
die Bewertung der Präsentation mit einem Drittel und
die Bewertung der Präsentation mit einem Drittel und
die Bewertung des Fachgesprächs mit zwei Dritteln und
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.