Einziger Paragraf Nr. 5 GewOZustV SL 1996Verordnung über Zuständigkeiten nach der Gewerbeordnung Vom 4. Dezember 1996*
nach § 139b Abs. 1 der Gewerbeordnung als Aufsicht über die Ausführung der Bestimmungen der auf Grund des § 120e und § 139h der Gewerbeordnung erlassenen…
§ 147 Abs. 1 Nr. 1 GewOVerletzung von Arbeitsschutzvorschriften
eine Besichtigung oder Prüfung nach § 139b Abs. 1 Satz 2, Abs. 4, 6 Satz 1 oder 2 nicht gestattet oder
§ 19 Abs. 2 Nr. 1 NRW-31620Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den Staatsdienst in der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt im Bergfach und im Markscheidefach (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berg- und Markscheidefach)
den in § 20 Absatz 1 Nummern 1 und 2,
§ 118 GO NRWGemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Aufsicht
§ 189 Abs. 2 NRW-26481Allgemeines Berggesetz
Sie handhaben insbesondere die Bergaufsicht ... Bezüglich der ihrer Aufsicht unterstehenden Anlagen und Betriebe stehen ihnen... die Befugnisse und…