§ 11 Abs. 1 GFVVerordnung über die Durchführung der Graduiertenförderung
Die Stipendien werden von der Hochschule auf Antrag der Bewerber zentral vergeben. Die Bewerber haben sich bei der Antragstellung zu verpflichten, das…
§ 3 Abs. 1 GFVVerordnung über die Durchführung der Graduiertenförderung
Für Sachkosten, mit Ausnahme von Druckkosten, sowie für Reisekosten im Inland, deren Aufwendung für die Durchführung des wissenschaftlichen Vorhabens notwendig…
§ 17 Abs. 1 BAföGBundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung
Ausbildungsförderung wird vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 als Zuschuss geleistet.
§ 12 Abs. 3 GFVVerordnung über die Durchführung der Graduiertenförderung
Die Mittel für die Promotionsförderung und die Förderung eines weiteren Studiums im Sinne des § 3 des Gesetzes werden von der nach Absatz 1 zuständigen Stelle…