Art 123 Abs. 1 GGRecht aus der Zeit vor dem Zusammentritt des Bundestages gilt fort, soweit es dem Grundgesetze nicht widerspricht.
Art 129 Abs. 3 GGSoweit Rechtsvorschriften im Sinne der Absätze 1 und 2 zu ihrer Änderung oder Ergänzung oder zum Erlaß von Rechtsvorschriften an Stelle von Gesetzen…
Art 143a Abs. 2 GGGesetze nach Absatz 1 führt der Bund aus.
Art 145 Abs. 2 GGDieses Grundgesetz tritt mit Ablauf des Tages der Verkündung in Kraft.
Art 117 Abs. 1 GGDas dem Artikel 3 Abs. 2 entgegenstehende Recht bleibt bis zu seiner Anpassung an diese Bestimmung des Grundgesetzes in Kraft, jedoch nicht länger als bis zum…