BVerfG, 1 BvR 2794/10Stattgebender Kammerbeschluss v. 2012-12-20 · Art 8 Abs 2 GG
Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen an die Gewährung effektiven Rechtsschutzes im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren bzgl versammlungsrechtlicher Auflagen - bereits im Eilverfahren intensivere Rechtmäßigkeitsprüfung geboten - hier: Inanspruchnahme der Veranstalter einer Versammlung als Nichtstörer ohne hinreichende gerichtliche Rechtmäßigkeitsprüfung - Unzureichende Offenlegung der Folgenabwägung
BVerfG, 1 BvR 1840/12Ablehnung einstweilige Anordnung v. 2012-08-31 · Art 8 Abs 2 GG
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Verbot von evtl als Zuwiderhandlungen gegen ein Vereinsverbot strafbaren Versammlungen - Folgenabwägung zugunsten des Versammlungsverbots bei Möglichkeit einer späteren Durchführung der nicht zeitgebundenen Versammlungen
BVerfG, 1 BvQ 17/12Ablehnung einstweilige Anordnung v. 2012-05-16 · Art 8 Abs 2 GG
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: "Blockupy Frankfurt" (Besetzung der Frankfurter Innenstadt zu Blockadezwecken) und Versammlungsfreiheit - kein Überwiegen der für Erlass der eA sprechenden Gründe im Rahmen der Folgenabwägung
BVerfG, 1 BvQ 12/12Ablehnung einstweilige Anordnung v. 2012-04-06 · Art 8 Abs 2 GG
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Tanzverbot am Karfreitag - Subsidiarität (mangelnde Rechtswegerschöpfung) bei Möglichkeit der Beschwerde zum VGH - zudem mangels besonders schweren Nachteils keine Vorabentscheidung gem § 90 Abs 2 S 2 BVerfGG geboten