Art 2 Abs. 1 GGArt91cÄndVtr1GGesetz zum Ersten IT-Änderungsstaatsvertrag
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Art 2 Abs. 1 GGArt91cÄndVtr2GGesetz zum Zweiten IT-Änderungsstaatsvertrag
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Art 2 Abs. 1 GGArt91cVtrGGesetz zum Vertrag über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG (siehe: GGArt91cVtr)
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§ 24 Abs. 1 KGGGesetz Nr. 1021 über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) Vom 26. Februar 1975 in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997
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§ 11 DGGGesetz zur Durchführung der EU-Verordnung über europäische Daten-Governance
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