Gesetz Nr. 1384 über die Zustimmung zum Staatsvertrag über die Bestimmung aufsichtsführender Länder nach Artikel 87 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland Vom 26. Februar 1997
Der Tag, an dem der Staatsvertrag gemäß seinem Artikel 5 in Kraft tritt, ist im Amtsblatt des Saarlandes durch das Ministerium für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales bekannt zu machen.[1]
§ 3 GGArt87Abs2StVtrG SL
§ 3 GGArt87Abs2StVtrG SLKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen