Gesetz Nr. 1471 über die Zustimmung zum Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Saarland vom 21. November/19. Dezember 2000 über die Zugehörigkeit der Mitglieder der Kammer der Beratenden Ingenieure des Saarlandes zur Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau Vom 9. Mai 2001
(1)
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
(2)
Der Tag, an dem der Staatsvertrag gemäß seinem Artikel 11 Abs. 1 in Kraft tritt, ist im Amtsblatt des Saarlandes bekannt zu machen.[1]
§ 2 BayIngVersStVtrG SL
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