Gesetz Nr. 945 über die Zustimmung zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Saarland über die Übertragung der Zuständigkeit in Staatsschutz-Strafsachen Vom 15. Dezember 1971
Der Tag, an dem der Staatsvertrag für das Saarland in Kraft tritt, ist im Amtsblatt des Saarlandes durch den Chef der Staatskanzlei bekannt zu machen. [1]
Art. 2 StaatsSchZustStVtrG SL
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