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Im Sinne dieser Verordnung sind Daten über Gifttierhaltungen die in den Absätzen 2 und 3 genannten Daten.
Informationen über angezeigte Haltungen (§ 5 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit § 4 Absatz 1 Satz 1 Gifttiergesetz) umfassen jeweils aktuelle
Angaben zum Haltungsort: Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Gemeinde des Haltungsortes sowie
Informationen über Mitteilungen über das Abhandenkommen von Tieren (§ 5 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit § 3 Absatz 3 Gifttiergesetz) umfassen
die in Absatz 2 Nummer 1 und 2 genannten Daten sowie
Um die durch die Haltung von Gifttieren im Sinne von § 2 des Gifttiergesetzes hervorgerufenen konkreten Gefahren abwehren oder um sich bei der Erfüllung ihrer…
Datenübertragung,
jede Abgabe von Tieren der in § 2 Absatz 1 aufgeführten Arten an eine in § 1 Absatz 2 aufgeführte Stelle oder an eine nicht in Nordrhein-Westfalen ansässige…
Einrichtungen, in denen Tiere im Sinne des § 2 Absatz 1 aufgenommen werden und die über eine Erlaubnis gemäß § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 des…
Daten zu Gefährdungspotenzialen des Untergrundes sind Daten zu
die jeweilige Anzahl der Tiere einer Art, die vom Erlaubnisinhaber zu den in § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 Buchstabe d genannten Zwecken gehalten werden sowie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben einer.
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