§ 121 Abs. 2 Nr. 2 GKrimDVDVRangpunktzahl der Qualifizierungsmaßnahme und Gesamtnote
die dienstlichen Beurteilungen aus den Modulen 4 und 9 mit jeweils 8,5 Prozent und
§ 103 GKrimDVDVModule mit Modulprüfungen
In jedem der Module 1 bis 3 und 5 bis 8 hat die Teilnehmerin oder der Teilnehmer der Qualifizierungsmaßnahme „Ausbildungsverkürzung“ eine Modulprüfung…
§ 93 Abs. 1 Nr. 3 GKrimDVDVEinstellung
erfolgreich am Auswahlverfahren teilgenommen hat.
§ 124 Abs. 2 Nr. 1 GKrimDVDVPrüfungsakten und Einsichtnahme
die Klausuren der Modulprüfungen,
§ 120 GKrimDVDVErfolgreiche Teilnahme an der Qualifizierungsmaßnahme
An der Qualifizierungsmaßnahme „Ausbildungsverkürzung“ hat erfolgreich teilgenommen, wer die mündliche Abschlussprüfung bestanden hat.