§ 25 Abs. 4 GKrimDVDVModulprüfungen in den praxisintegrierenden Studien
Näheres regelt das Modulhandbuch „Kriminalvollzugsdienst im Bundeskriminalamt“.
§ 23 Abs. 4 GKrimDVDVModulprüfungen in den fachtheoretischen Studienzeiten
Näheres regelt das Modulhandbuch „Kriminalvollzugsdienst im Bundeskriminalamt“.
§ 16 Abs. 2 GADVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Auswärtigen Dienst
Die Studieninhalte werden in Modulen vermittelt. Die Module können interdisziplinär ausgestaltet sein.
§ 63 Abs. 3 GKrimDVDVVerteilung und Inhalt der Module
In den Modulen 1 bis 3 und 5 bis 8 werden fachtheoretische polizeispezifische Kenntnisse vermittelt. Den Inhalt dieser Module sowie die weiteren Einzelheiten…
§ 26 Abs. 1 GVIDVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Verwaltungsinformatikdienst des Bundes
Die Studieninhalte werden in thematisch und zeitlich abgegrenzten Modulen vermittelt. Die Module können interdisziplinär ausgestaltet sein.