§ 11 GKrimDVDV
Das Studium gliedert sich in
Module,
modulbegleitende Veranstaltungen und
die Bachelorarbeit.
Das Studium ist in sechs Studienabschnitte unterteilt. Die Module und die Bachelorarbeit verteilen sich wie folgt auf die Studienabschnitte und die Semester: SemesterStudienabschnittModul oder BachelorarbeitInhalt123411. SemesterFachstudien IModul 1Verfassungs-, europa- und völkerrechtliche Grundlagen sowie Recht des öffentlichen Dienstes2Modul 2Rechtliche Grundlagen für die Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben3Modul 3Sozial-, polizei- und kriminalwissenschaftliche sowie psychologische Grundlagen4Modul 4Ökonomische Grundlagen des Verwaltungshandelns52. SemesterFachstudien IIModul 5Kriminalität und Strafbarkeit – Basis6Modul 6Aufgaben und Handeln der Kriminalpolizei – Basis73. SemesterPraxisintegrierende Studien IModul 7Wahrnehmung kriminalpolizeilicher Aufgaben in der Praxis – Basis84. SemesterFachstudien IIIModul 8Aufgaben und Handeln des Bundeskriminalamts im nationalen, europäischen und internationalen Kontext – Bundeskriminalamt9Modul 9Cyberkriminalität und informationstechnisch geprägte Ermittlungen – Bundeskriminalamt10Modul 10Schwere und organisierte Kriminalität sowie Wirtschafts- und Finanzkriminalität – Bundeskriminalamt11Modul 11Politisch motivierte Kriminalität – Bundeskriminalamt125. SemesterPraxisintegrierende Studien IIModul 12Wahrnehmung kriminalpolizeilicher Aufgaben in der Praxis – Bundeskriminalamt136. SemesterFachstudien IVBachelorarbeitErstellung der Thesis14Modul 13Wahlpflichtbereich: Vertiefung zu Aufgaben und Handeln des Bundeskriminalamts und den Phänomenen im Bereich Kriminalität sowie zu aktuellen polizeirelevanten Themen
Der Studienverlauf richtet sich nach dem Modulhandbuch „Kriminalvollzugsdienst im Bundeskriminalamt“ in der Fassung, die bei Beginn des Studiums gilt. Das Modulhandbuch „Kriminalvollzugsdienst im Bundeskriminalamt“ wird auf der Internetseite des Bundeskriminalamts veröffentlicht und zudem in der jeweils geltenden Fassung in Papierform beim Prüfungsamt des Fachbereichs vorgehalten und archiviert.
Die Hochschule kann festlegen, dass Lehrveranstaltungen eines Moduls oder Teile von Lehrveranstaltungen eines Moduls in einen anderen Studienabschnitt verschoben werden. In den Zeitraum der Anfertigung der Bachelorarbeit dürfen jedoch keine Lehrveranstaltungen verschoben werden.
Die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen des Studiums ist verpflichtend.