§ 63 GKrimDVDV
Die kriminalpolizeifachliche Qualifizierung wird in folgenden Modulen durchgeführt: ModulInhalt121Modul 1Allgemeine Grundlagen für den Dienst in der Bundesverwaltung und für den Kriminaldienst des Bundes2Modul 2Kriminalität und Strafbarkeit – Basis3Modul 3Aufgaben und Handeln der Kriminalpolizei – Basis4Modul 4Begleitende Berufspraxis5Modul 5Aufgaben und Handeln des Bundeskriminalamts im nationalen, europäischen und internationalen Kontext6Modul 6Cyberkriminalität und informationstechnisch geprägte Ermittlungen7Modul 7Schwere und organisierte Kriminalität sowie Wirtschafts- und Finanzkriminalität8Modul 8Politisch motivierte Kriminalität“
Die Hochschule kann festlegen, dass Lehrveranstaltungen eines Moduls oder Teile von Lehrveranstaltungen eines Moduls in ein anderes Modul verschoben werden.
In den Modulen 1 bis 3 und 5 bis 8 werden fachtheoretische polizeispezifische Kenntnisse vermittelt. Den Inhalt dieser Module sowie die weiteren Einzelheiten der Studieninhalte und des Studienverlaufs legt die Hochschule in dem Modulhandbuch „Cyberkriminalität“ fest. Das Modulhandbuch „Cyberkriminalität“ wird auf der Internetseite des Bundeskriminalamts veröffentlicht und zudem in der jeweils geltenden Fassung in Papierform beim Prüfungsamt des Fachbereichs vorgehalten und archiviert. Maßgeblich ist die Fassung, die bei Beginn der kriminalpolizeifachlichen Qualifizierung gilt.
Das Modul 4 dient der berufspraktischen Tätigkeit.