§ 66 Abs. 3 GKrimDVDVDurchführung und Inhalt der modulbegleitenden Veranstaltungen
Die Inhalte der modulbegleitenden Veranstaltungen richten sich nach dem Modulhandbuch „Cyberkriminalität“ nach § 63 Absatz 3.
§ 100 Abs. 3 GKrimDVDVDurchführung und Inhalt der modulbegleitenden Veranstaltungen
Die Inhalte der modulbegleitenden Veranstaltungen richten sich nach dem Modulhandbuch „Ausbildungsverkürzung im Bundeskriminalamt“ nach § 98 Absatz 3.
§ 23 Abs. 4 GKrimDVDVModulprüfungen in den fachtheoretischen Studienzeiten
Näheres regelt das Modulhandbuch „Kriminalvollzugsdienst im Bundeskriminalamt“.
§ 12 Abs. 1 GKrimDVDVVerteilung und Inhalt der Module
Die Einzelheiten der Inhalte und des Verlaufs der Module werden von der Hochschule im Modulhandbuch „Kriminalvollzugsdienst im Bundeskriminalamt“ nach § 11…
§ 25 Abs. 4 GKrimDVDVModulprüfungen in den praxisintegrierenden Studien
Näheres regelt das Modulhandbuch „Kriminalvollzugsdienst im Bundeskriminalamt“.