§ 2 GlAusbV 2001
Ausbildungsdauer
Die Ausbildung dauert drei Jahre. Es kann zwischen den Fachrichtungen gewählt werden.
1.
Verglasung und Glasbau und
2.
Fenster- und Glasfassadenbau
Die Ausbildung dauert drei Jahre. Es kann zwischen den Fachrichtungen gewählt werden.
Verglasung und Glasbau und
Fenster- und Glasfassadenbau