§ 12 MuKStiftGGesetz zur Errichtung einer Stiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens"
Die Stiftung untersteht der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
§ 11 EhrenamtStiftGGesetz zur Errichtung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Die Stiftung untersteht der Rechtsaufsicht des Bundeskanzleramts.
§ 13 PTStiftGGesetz zur Errichtung einer Museumsstiftung Post und Telekommunikation
Die Stiftung unterliegt der Rechtsaufsicht durch das Bundesministerium der Finanzen.
§ 14 SächsGedenkStGSächsisches Gedenkstättenstiftungsgesetz
Die Stiftung unterliegt der Rechtsaufsicht des Staatsministeriums des Innern.