§ 11 Abs. 1 SfH-Gesetz NRWGesetz über die Stiftung für Hochschulzulassung
Die Stiftung untersteht der Rechtsaufsicht des Ministeriums.
§ 15 SSKGGesetz Nr. 1803 über die Stiftung Saarländischer Kulturbesitz (SSKG) Vom 24. April 2013
Die Stiftung untersteht der Rechtsaufsicht des Ministeriums für Inneres und Sport.
§ 13 PTStiftGGesetz zur Errichtung einer Museumsstiftung Post und Telekommunikation
Die Stiftung unterliegt der Rechtsaufsicht durch das Bundesministerium der Finanzen.
§ 12 MuKStiftGGesetz zur Errichtung einer Stiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens"
Die Stiftung untersteht der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
§ 11 EhrenamtStiftGGesetz zur Errichtung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Die Stiftung untersteht der Rechtsaufsicht des Bundeskanzleramts.