MuKStiftG — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 12 MuKStiftGAufsichtGesetz zur Errichtung einer Stiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" § 11§ 13 Die Stiftung untersteht der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. § 11§ 13