§ 3 Abs. 1 GlPrZHerneVVerordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der staatlich anerkannten Hiberniaschule Herne mit den Zeugnissen über das Bestehen der Gesellenprüfung in handwerklichen Ausbildungsberufen
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2006 in Kraft und am 1. Oktober 2026 außer Kraft.
§ 3 GlPrZHerneV 2026Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft.
§ 3 HofVVerordnung über die grundbuchmäßige Behandlung von Anteilen an ungetrennten Hofräumen
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2035 außer Kraft.
§ 2 GlPrZRheinbachV2025Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Glasfachschule NRW Berufskolleg Glas.Technik.Medien.Design mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen (Rheinbach-Gleichstellungsverordnung – GlPrZRheinbachV2025)
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 30. September 2034 außer Kraft.
§ 4 EinglMV 2026Verordnung über andere und ergänzende Maßstäbe zur Verteilung der Mittel für Eingliederungsleistungen und für Verwaltungskosten zur Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Jahr 2026
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.