§ 56 GntDBwVVDV
Bescheid über die nichtbestandene Bachelorprüfung
Wer die Bachelorprüfung nicht bestanden hat, erhält vom Prüfungsamt
einen schriftlichen Bescheid über die nichtbestandene Bachelorprüfung und
eine Bescheinigung über die erbrachten Studienleistungen.
Die Bescheinigung über die erbrachten Studienleistungen enthält
die absolvierten Module und die Gesamtbewertung für jedes dieser Module sowie
die erworbenen ECTS-Leistungspunkte.