§ 63 GntDBwVVDV
Ordnung der Hochschule zum Anrechnungs- und Anerkennungsverfahren
Näheres zum Anrechnungs- und Anerkennungsverfahren regelt die Hochschule in einer Ordnung.
Näheres zum Anrechnungs- und Anerkennungsverfahren regelt die Hochschule in einer Ordnung.