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Der schriftliche Teil des Auswahlverfahrens besteht mindestens aus einem Leistungstest und kann weitere Auswahlinstrumente umfassen. Die Bearbeitungszeit für den Leistungstest beträgt höchstens vier Zeitstunden.
Falls im schriftlichen Teil neben dem Leistungstest nach Absatz 2 weitere Auswahlinstrumente angewendet werden, kann von der weiteren Teilnahme am Auswahlverfahren ausgeschlossen werden, wer in diesem Leistungstest nicht die jeweils erforderliche Mindestpunktzahl erreicht hat. Dies gilt nicht für schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und diesen gleichgestellten Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderungen.
Der schriftliche Teil des Auswahlverfahrens ist bestanden, wenn in allen Auswahlinstrumenten die festgelegten Mindestpunktzahlen erreicht werden.
Anhand der erzielten Ergebnisse wird eine Rangfolge der Bewerberinnen und Bewerber festgelegt, die den schriftlichen Teil des Auswahlverfahrens bestanden haben. Sind mehrere Auswahlkommissionen eingerichtet, wird eine gemeinsame Rangfolge aller Bewerberinnen und Bewerber gebildet.
Für den schriftlichen Teil des Auswahlverfahrens ist mindestens eines der folgenden Auswahlinstrumente anzuwenden:
Leistungstest,
Im schriftlichen Teil des Auswahlverfahrens können insbesondere folgende Bereiche geprüft werden:
ein weiterer Leistungstest,
Im schriftlichen Teil des Auswahlverfahrens werden insbesondere kognitive und sprachliche Fähigkeiten geprüft.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.