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Im schriftlichen Teil des Auswahlverfahrens werden insbesondere kognitive Fähigkeiten und das Vorhandensein eines informationstechnischen Grundverständnisses geprüft.
Der schriftliche Teil besteht aus einem Leistungstest.
Mit der Durchführung des schriftlichen Teils können Dritte betraut werden.
Falls im schriftlichen Teil weitere Auswahlinstrumente angewendet werden, kann von der Teilnahme ausgeschlossen werden, wer in dem Leistungstest nach Absatz 2 nicht die Mindestpunktzahl erreicht hat. Dies gilt nicht für schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und gleichgestellte behinderte Bewerberinnen und Bewerber.
ein weiterer Test zur Erfassung von Leistungsmerkmalen,
Leistungstest,
Für den schriftlichen Teil des Auswahlverfahrens ist mindestens eines der folgenden Auswahlinstrumente anzuwenden:
ein weiterer Leistungstest,
Im schriftlichen Teil des Auswahlverfahrens können insbesondere folgende Bereiche geprüft werden:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.