§ 12 GntDSVVDV
Dauer und Aufbau des Studiums
(1)
Das Studium dauert in der Regel drei Jahre. Es umfasst 21 Monate Fachstudien am Fachbereich Sozialversicherung sowie 15 Monate praxisintegrierte Studienphasen bei der Einstellungsbehörde.
(2)
Das Studium gliedert sich in neun Trimester: TrimesterFachstudium/praxisintegrierte Studienphasen14 Monate Fachstudium24 Monate Fachstudium34 Monate praxisintegrierte Studienphasen44 Monate Fachstudium54 Monate praxisintegrierte Studienphasen64 Monate Fachstudium74 Monate praxisintegrierte Studienphasen83 Monate Fachstudium und 1 Monat Bachelorarbeit91 Monat Bachelorarbeit und 3 Monate praxisintegrierte Studienphasen