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Während der praxisintegrierten Studienphasen erwerben die Studierenden berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten, vertiefen die in den Fachstudien erworbenen wissenschaftlichen Kenntnisse und lernen, diese in der Praxis anzuwenden. Darüber hinaus sollen sie die Fähigkeit zur Kommunikation und Kooperation und insbesondere zur Teamarbeit erlangen.
Die praxisintegrierten Studienphasen finden grundsätzlich bei der Einstellungsbehörde statt. Sie können auch absolviert werden bei: Die Zuweisung erfolgt durch die Einstellungsbehörde.
einem anderen Träger der Sozialversicherung oder
einem Verband mit Bezug zur Sozialversicherung oder
in der Privatwirtschaft mit Bezug zur Sozialversicherung oder
in der öffentlichen Verwaltung mit Bezug zur Sozialversicherung im In- und Ausland.
Die praxisintegrierten Studienphasen werden von der Einstellungsbehörde in Abstimmung mit der Hochschule organisiert und durchgeführt.
praxisbezogenen Lehrveranstaltungen.
In den praxisintegrierenden Studienabschnitten sind den Studierenden ausschließlich Tätigkeiten zu übertragen, die den Ausbildungsrichtlinien entsprechen.
Prüfungsleistungen in den praxisintegrierten Studienphasen sind darüber hinaus:
zu den praxisintegrierenden Studienabschnitten, insbesondere zu den Ausbildungsinhalten und zu administrativen Vorschriften nebst Hinweisen für die…
Praxisaufenthalten bei den Ausbildungsbehörden (Praxisstudien) und
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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