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Ein Praktikum ist bestanden, wenn darin mindestens eine Rangpunktzahl von 5,00 erreicht wird.
Ein nicht bestandenes Praktikum kann einmal wiederholt werden.
Einzelheiten regelt die Ordnung über die berufspraktischen Studienzeiten für den Studiengang „Digital Administration and Cyber Security“, die durch den Zentralbereichsrat am 1. September 2021 beschlossen wurde. Die Ordnung wird auf der Internetseite der Hochschule des Bundes veröffentlicht und im Studiendekanat in der jeweils geltenden Fassung in unveränderlicher Form vorgehalten und archiviert. Maßgeblich ist jeweils die Fassung, die bei Beginn des Studiums gilt.
Praktika können mit Notenpunkten bewertet werden. § 25 Absatz 1 und 2 gilt entsprechend. Der erfolgreiche Abschluss eines Praktikums kann an eine…
Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 3 eingefügt: „(3) Das Praktikum II nach § 14 Abs. 1 Satz 2 ist erfolgreich abgeleistet, wenn es mit mindestens fünf Punkten…
Die Ausbildenden bewerten die Leistungen der Studierenden während der Praktika für jede Ausbildungsstation, der die Studierenden für mindestens 20 Arbeitstage…
Wer eine Ausbildungsrangpunktzahl von weniger als 5 erreicht hat, kann Teile der berufspraktischen Ausbildung einschließlich der Praxisarbeiten einmal…
Nach Erreichen des Mindestumfangs der berufspraktischen Ausbildung von 850 Stunden bewertet die Praxiseinrichtung die berufspraktische Ausbildung mit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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