GntZollDVDV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 51 GntZollDVDVBachelorarbeitVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Zolldienst des Bundes · Abschnitt 4, Unterabschnitt 3§ 52 Die Bachelorarbeit besteht aus der Bachelorthesis und ihrer mündlichen Verteidigung.§ 52