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Die Sitzungen des Ausschusses finden in Präsenz aller Mitglieder und Stellvertreter an einem gemeinsamen Sitzungsort statt. Die Mitglieder können beschließen, dass künftige Versammlungen auch ohne gemeinsame Anwesenheit am Sitzungsort im Wege der elektronischen Kommunikation (Online-Sitzung) oder gleichzeitig in Präsenz und im Wege der elektronischen Kommunikation (hybride Sitzung) stattfinden können.
Die Sitzungen des Ausschusses und seiner Gremien sind nicht öffentlich.
Mitglieder, die an einer Sitzungsteilnahme verhindert sind, teilen dies ihrem Stellvertreter und dem Geschäftsführer unverzüglich nach Erkennen des Verhinderungsgrundes mit.
In begründeten Ausnahmefällen ist die Einberufung einer Sitzung, an der Mitglieder eines Ausschusses über elektronische Kommunikationsmittel teilnehmen können,…
Beschlüsse werden in Sitzungen gefasst. Sitzungen erfolgen als Präsenzsitzung. Sie können als digitale Sitzung unter Nutzung synchroner Bild- und Tonübertragung…
An den Sitzungen des Ausschusses nehmen jeweils nur die Mitglieder teil. Ein Mitglied, das an der Teilnahme an einer Sitzung des Ausschusses verhindert ist,…
Der Ausschuss führt seine Tätigkeiten im Einklang mit seiner Geschäftsordnung durch. Die Ausschusssitzungen sind nicht öffentlich. Die Sitzungen können in Form…
Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Soweit ein stellvertretendes Mitglied kein Mitglied vertritt, kann es an den Sitzungen teilnehmen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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