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In begründeten Ausnahmefällen ist die Einberufung einer Sitzung, an der Mitglieder eines Ausschusses über elektronische Kommunikationsmittel teilnehmen können,…
Beschlüsse werden in Sitzungen gefasst. Sitzungen erfolgen als Präsenzsitzung. Sie können als digitale Sitzung unter Nutzung synchroner Bild- und Tonübertragung…
An den Sitzungen des Ausschusses nehmen jeweils nur die Mitglieder teil. Ein Mitglied, das an der Teilnahme an einer Sitzung des Ausschusses verhindert ist,…
Der Ausschuss führt seine Tätigkeiten im Einklang mit seiner Geschäftsordnung durch. Die Ausschusssitzungen sind nicht öffentlich. Die Sitzungen können in Form…
Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Soweit ein stellvertretendes Mitglied kein Mitglied vertritt, kann es an den Sitzungen teilnehmen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
DerDie VorsitzendeSitzungen lädtdes denAusschusses Ausschussfinden nachin Bedarf,Präsenz mindestensaller jedochMitglieder einmalund Stellvertreter an einem gemeinsamen Sitzungsort statt. Die Mitglieder können beschließen, dass künftige Versammlungen auch ohne gemeinsame Anwesenheit am Sitzungsort im Jahr,Wege der elektronischen Kommunikation (Online-Sitzung) oder aufgleichzeitig Verlangenin derPräsenz Hälfteund derim stimmberechtigtenWege Mitgliederder deselektronischen AusschussesKommunikation zu(hybride denSitzung) Sitzungen.stattfinden können.
Die Ladungsfrist beträgt drei Wochen. In dringenden Fällen kann der Vorsitzende den Ausschuss auch mit einer Frist von einer Woche laden;Sitzungen diedes DringlichkeitAusschusses istund inseiner derGremien Ladungsind zunicht begründen.
Der Ladung zur Sitzung ist eine Tagesordnung beizufügen,Mitglieder, die der Vorsitzende unteran Berücksichtigungeiner vonSitzungsteilnahme Vorschlägenverhindert dersind, Mitgliederteilen festlegt.dies Die
Mitglieder, die an einer Sitzungsteilnahme verhindert sind, teilen dies ihrem Stellvertreter und dem Geschäftsführer unverzüglich nach Erkennen des Verhinderungsgrundes vor einer Sitzung mit.
Änderungen oder Ergänzungen der Tagesordnung werden berücksichtigt, wenn sie im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden spätestens zwei Wochen vor der Sitzung den Mitgliedern des Ausschusses mit Begründung zugegangen sind. Die Tagesordnung kann auch während der Sitzung geändert oder ergänzt werden, wenn der Ausschuss dies mit der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschließt.
Die Sitzungen des Ausschusses und seiner Gremien sind nicht öffentlich.
Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann der Ausschuss Sachverständige anhören, Gutachten beiziehen oder Untersuchungen durch Dritte vornehmen lassen. Er kann einzelne oder mehrere Mitglieder mit der Erledigung bestimmter Aufgaben betrauen.
Soweit durch Maßnahmen nach Absatz 7 Kosten entstehen, ist die vorherige Zustimmung des Vorsitzes nach Anhörung des Geschäftsführers erforderlich.
Fahrtkosten und Verdienstausfall für die Mitglieder des Ausschusses werden nicht erstattet.