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Maßnahmen der Aufsichtsbehörde können unmittelbar mit der Klage im Verwaltungsstreitverfahren angefochten werden.
Durch Klage kann die Aufhebung eines Verwaltungsakts (Anfechtungsklage) sowie die Verurteilung zum Erlaß eines abgelehnten oder unterlassenen Verwaltungsakts…
Die Nichtzulassung der Revision kann durch Beschwerde angefochten werden.
Der Landschaftsverband kann die Maßnahmen der Aufsichtsbehörde unmittelbar mit der Klage im Verwaltungsstreitverfahren anfechten.
Die Aufsichtsbehörde kann im Rahmen ihrer Aufsicht Maßnahmen und Beschlüsse beanstanden und ihre Aufhebung und Änderung verlangen. Die Beanstandung erfolgt…
Die Aufsichtsbehörde kann Maßnahmen und Beschlüsse beanstanden und ihre Aufhebung verlangen. Die Beanstandung erfolgt schriftlich gegenüber dem Vorstand oder…
Verwaltungsakte, insbesondere Prüfungsentscheidungen können durch Widerspruch angefochten werden. Über den Widerspruch beschließt der jeweilige…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.