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Die Aufsicht über den Verband führt das für Kommunales zuständige Ministerium. Die Aufsicht erstreckt sich darauf, dass der Verband im Einklang mit den Gesetzen verwaltet wird (allgemeine Aufsicht).
Das für Kommunales zuständige Ministerium wird ermächtigt, im Wege der Rechtsverordnung die allgemeine Aufsicht über den Verband auf eine Bezirksregierung zu übertragen.
Im Übrigen gelten für die Aufsicht über den Verband die §§ 121 bis 124, 126 und 127 Gemeindeordnung entsprechend.
Der Verband steht unter der Aufsicht des Staates. Aufsichtsbehörde ist das für Umwelt zuständige Ministerium (Ministerium).
Die Aufsicht über den Verband führt das für Kommunales zuständige Ministerium, das seine Befugnisse auf die Bezirksregierung Detmold ganz oder teilweise…
Der Verband steht unter der Aufsicht des Staates. Aufsichtsbehörde ist das für Umwelt zuständige Ministerium (Ministerium).
Die Aufsicht über die Landschaftsverbände führt das für Kommunales zuständige Ministerium. Die Aufsicht erstreckt sich darauf, daß die Landschaftsverbände im…
Der Verband steht unter der Aufsicht des Staates. Aufsichtsbehörde ist das für Umwelt zuständige Ministerium (Ministerium).
Der Verband steht unter der Aufsicht des Staates. Aufsichtsbehörde ist das für Umwelt zuständige Ministerium (Ministerium).
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.