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Die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident führt die Rechtsaufsicht über die LfM. Der Rechtsaufsicht sind die zur Wahrnehmung ihrer Aufgabe erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Einsicht in die Unterlagen zu gewähren. Sie ist berechtigt, das zuständige Organ durch schriftliche Mitteilung auf Maßnahmen oder Unterlassungen der LfM hinzuweisen, die die Gesetze verletzen.
Wird die Gesetzwidrigkeit innerhalb einer von der Rechtsaufsicht zu setzenden angemessenen Frist nicht behoben, weist die Rechtsaufsicht die LfM an, auf deren Kosten diejenigen Maßnahmen durchzuführen, die die Rechtsaufsicht im Einzelnen festzulegen hat.
Beruht die Gesetzwidrigkeit auf einer Handlung oder Unterlassung der Direktorin oder des Direktors, sind Maßnahmen nach den Absätzen 1 und 2 erst zulässig, wenn die Medienkommission die ihr obliegende Aufsicht binnen angemessener Frist nicht wahrgenommen hat oder weitergehende Rechtsaufsichtsmaßnahmen erforderlich sind. Die Rechtsaufsicht ist berechtigt, der Medienkommission im Einzelfall eine angemessene Frist zur Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflichten zu setzen.
Gegen Maßnahmen nach den Absätzen 1 bis 3 kann die LfM Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben. Ein Vorverfahren findet nicht statt. Abschnitt 11 Verfahren bei Rechtsverstößen, Rücknahme und Widerruf
Wird die Rechtsverletzung nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben, weist die Rechtsaufsichtsbehörde die LMS an, innerhalb einer bestimmten Frist im…
Rechtsaufsichtliche Maßnahmen sind erst zulässig, wenn die zuständigen Organe der Körperschaft die ihnen obliegenden Pflichten in angemessener Frist nicht oder…
Maßnahmen nach den Absätzen 2 und 3 sind erst zulässig, wenn die zuständigen Organe des WDR die ihnen obliegende Aufsicht in angemessener Frist nicht wahrnehmen…
Die Aufsicht führende Landesregierung ist berechtigt, den Länderausschuss durch schriftliche Mitteilung auf Maßnahmen oder Unterlassungen hinzuweisen, die die…
Stellt die LfM einen Rechtsverstoß fest, trifft sie nach Anhörung des Verpflichteten die erforderlichen Maßnahmen. Maßnahmen sind insbesondere Beanstandung und…
Zuständige Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist die LfM. Über die Einleitung eines Verfahrens hat die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.