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Im Rahmen der vom Rat festgelegten allgemeinen Richtlinien entscheidet der Hauptausschuß über die Planung der Verwaltungsaufgaben von besonderer Bedeutung. Zu diesem Zweck hat der Bürgermeister den Hauptausschuß regelmäßig und frühzeitig über solche Planungsvorhaben zu unterrichten.
Teil
Bürgermeister
die Aufgabe nach § 61 Abs. 2 wahrzunehmen,
Zustimmung zu Entscheidungen nach § 2 Absatz 3,
Der Bürgermeister bereitet die Beschlüsse des Rates, der Bezirksvertretungen und der Ausschüsse vor. Er führt diese Beschlüsse und Entscheidungen nach § 60…
Dem Bürgermeister obliegen bei Gemeinde- und Kreiswahlen und bei der Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr insbesondere folgende Aufgaben:
Der Verwaltungsrat
Der Verwaltungsvorstand wirkt insbesondere mit bei a) den Grundsätzen der Organisation und der Verwaltungsführung, b) der Planung von Verwaltungsaufgaben mit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.