GoetheMedStat 2008 — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung
Statut für die Verleihung der Goethe-Medaille des Goethe-Instituts e. V. (gestiftet 1954)
Die Goethe-Medaille wird Eigentum des Empfängers und geht bei seinem Tode in den Besitz der Erben über.