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Die Prüfung, die nach einheitlichen Prüfungsanforderungen und Bewertungsmaßstäben landeszentral durchgeführt wird, gliedert sich in einen schriftlichen und einen mündlichen Prüfungsteil. Als Bestandteil der schriftlichen Prüfung kann in den Fächern Musik und Bildende Kunst zusätzlich eine fachpraktische Prüfung und muss im Fach Sport zusätzlich eine sportpraktische Prüfung abgelegt werden.
Die Prüfung findet einmal im Jahr, und zwar am Ende des vierten Halbjahres statt. Die schriftlichen Prüfungen in den einzelnen Prüfungsfächern und die fachpraktischen Prüfungen - ausgenommen das Fach Sport - werden an allen Schulen am gleichen Tag und zur gleichen Zeit durchgeführt; die Termine für die sportpraktischen Prüfungen legt die Schulaufsichtsbehörde in Absprache mit den Schulen fest.
Die Schüler/Schülerinnen werden an einem Tag jeweils nur in einem Fach schriftlich geprüft; der Zeitpunkt der Prüfungen wird von der Schulaufsichtsbehörde festgesetzt. Sie bestimmt den Zeitpunkt der mündlichen Prüfung an den einzelnen Schulen.