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Die Prüfung, die nach einheitlichen Prüfungsanforderungen und Bewertungsmaßstäben landeszentral durchgeführt wird, gliedert sich in einen schriftlichen und einen mündlichen Prüfungsteil. Als Bestandteil der schriftlichen Prüfung kann in den Fächern Musik und Bildende Kunst zusätzlich eine fachpraktische Prüfung abgelegt werden.
Die Prüfung findet einmal im Jahr, und zwar am Ende des vierten Halbjahres statt. Die schriftlichen Prüfungen in den einzelnen Prüfungsfächern und die fachpraktischen Prüfungen werden an den landeszentral geltenden Terminen durchgeführt.
Die Studierenden werden an einem Tag jeweils nur in einem Fach schriftlich geprüft; der Zeitpunkt der Prüfungen wird von der Schulaufsichtsbehörde festgesetzt. Sie bestimmt den Zeitpunkt der mündlichen Prüfung.