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Schüler/Schülerinnen, die das Latinum gemäß § 69 Nr. 4 erwerben wollen, legen die Ergänzungsprüfung am Ende der Klassenstufe 10 ab.
Schüler/Schülerinnen, die das Latinum oder das Graecum gemäß § 69 Nr. 5 beziehungsweise § 70 Nr. 2 erwerben wollen, legen die Ergänzungsprüfung im zeitlichen Zusammenhang mit der Abiturprüfung ab.
Die Prüfungstermine für die schriftlichen und mündlichen Prüfungsteile werden jeweils durch die Schulaufsichtsbehörde festgelegt.